Werkshandelsunternehmung

Werkshandelsunternehmung
rechtlich selbstständige Handelsunternehmung, die ihre Waren überwiegend von einem oder mehreren Produzenten bezieht, die gemeinsam zu mehr als 50 Prozent am Kapital der W. beteiligt sind. Verbreitet im Handel mit Eisen und Stahl.
- Vgl. auch  Verkaufskontor.
- Ähnlich:  Vertragshändler.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”